Donnerstag, 9. Januar 2014

~ Beamtenwillkür & SYSTEMfehler ~

Ich habe lange überlegt, ob ich über diese Merkwürdigkeit berichten möchte und mich nun entschieden, dass ein solcher Sachverhalt ein wenig Öffentlichkeit vertragen kann.

Am Freitag öffnete ich meinen Briefkasten und fand dort ein Schreiben des Ordnungsamtes Mülheim. Adressiert an mich. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige aufgrund überhöhter Geschwindigkeit.
Klingt erstmal nicht verwunderlich ist es aber, denn:

Ich bin nicht Fahrzeughalter irgendeines Fahrzeugs, 
das im Schreiben genannte amtliche Kennzeichen ist mir gänzlich unbekannt, 
es gibt keinen Verweis auf den Fahrzeughalter.

Auf Seite 2 des Schreibens sehe ich Bilder vom Fahrzeug und der Fahrerin und bemerke, 
der Fahrzeughalter ist mein Nachbar und die Person, die am Steuer des Fahrzeugs sitzt 
eine Verwandte des Fahrzeughalters. 
Ich bin das nicht und ihr nicht mal im Ansatz ähnlich.
Eine Widerrufsbelehrung fehlt gleich völlig.

Mein erster Weg führt mich also zum Nachbarn, der mir gleich sagt:
"Ja, das ist mein Fahrzeug und dieses Schreiben erhielt ich ebenfalls vor einigen Wochen, 
machte aber vom Aussageverweigerungsrecht
gebrauch, da es sich bei der Fahrerin um eine Verwandte handelt." 
Danach hörte er nach eigener Aussage nichts mehr vom Ordnungsamt. 
Meine Frage nach der Merkwürdigkeit, wie das Ordnungsamt darauf kommen könnte, 
dass ich den Wagen fuhr, bleibt unbeantwortet.

Am Montag rufe ich also gleich beim Ordnungsamt an und frage hier, 
was es mit diesem Schreiben auf sich hat. 
Man erklärt mir, dass ein Ermittlungsdienst vor Ort war, der entschieden hätte, 
dass ich die Fahrerin des Fahrzeugs sein musste, daraufhin hätte man das „Blitzbild“ 
(schwarz – weiss verwackelt und dennoch gut erkennbar, 
dass es sich um eine Person mit sehr hellen, kinnlangen Haaren handelt) 
mit meinen gespeicherten Personalausweisbildern verglichen und dabei festgestellt, 
dass es sich eindeutig um die Fahrerin handelt. 
(Nebenbei bemerkt, meine Haare sind lang und dunkel, und auch sonst ist eine Ähnlichkeit sowohl mir, als auch allen Menschen, denen ich dieses Bild bisher zeigte NICHT aufgefallen).

Ich frage nun also nach, wie wir weiter verfahren und man sagt mir, 
ich sei in der Beweispflicht und müsse damit nachweisen, 
dass ich diesen Wagen nicht gefahren sei, persönlich vorstellig werden um zu überprüfen, 
ob es sich tatsächlich um eine Verwechslung handeln könnte. 
Tue ich das nicht innerhalb einer Woche, werde ein Bußgeldverfahren gegen mich eingeleitet.
Paradoxerweise erklärt man mir auf meine Frage, nach den Namen der ermittelnden Personen, 
das man in diesem Fall aus DATENSCHUTZRECHTLICHEN Gründen keine weiteren Angaben machen dürfe.

Ich frage mich nun, ob wir uns tatsächlich über die Bespitzelung der NSA aufregen, 
wenn derartige Verdächtigungen und massiver Datenmissbrauch offensichtlich an der Tagesordnung sind, in Städten und Kommunen in diesem Land!?

Darüber hinaus frage ich mich, ob es wirklich nötig ist aufgrund einer Strafe wg. überhöhter Geschwindigkeit in Höhe von 25 € einen derartigen Beamtenapparat in Bewegung zu setzen, wo doch die Stadt Mülheim an der Ruhr, wie viele andere Städte auch, hoch verschuldet ist und weiter frage ich mich, was mir wohl als nächstes völlig haltlos vorgeworfen wird.

Ob ich tatsächlich Lust habe, dort vorstellig zu werden, oder lieber juristische Hilfe in Anspruch nehme überlege ich noch, auch ob eine solche WILLKÜR möglicherweise von öffentlichem Interesse sein könnte.

Hier hat auch mein Humor Grenzen!


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