Ich habe lange überlegt, ob ich über
diese Merkwürdigkeit berichten möchte und mich nun entschieden,
dass ein solcher Sachverhalt ein wenig Öffentlichkeit vertragen
kann.
Am Freitag öffnete ich meinen
Briefkasten und fand dort ein Schreiben des Ordnungsamtes Mülheim.
Adressiert an mich. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige aufgrund
überhöhter Geschwindigkeit.
Klingt erstmal nicht verwunderlich ist
es aber, denn:
Ich bin nicht Fahrzeughalter
irgendeines Fahrzeugs,
das im Schreiben genannte amtliche Kennzeichen
ist mir gänzlich unbekannt,
es gibt keinen Verweis auf den
Fahrzeughalter.
Auf Seite 2 des Schreibens sehe ich
Bilder vom Fahrzeug und der Fahrerin und bemerke,
der Fahrzeughalter
ist mein Nachbar und die Person, die am Steuer des Fahrzeugs sitzt
eine Verwandte des Fahrzeughalters.
Ich bin das nicht und ihr nicht
mal im Ansatz ähnlich.
Eine Widerrufsbelehrung fehlt gleich völlig.
Mein erster Weg führt mich also zum
Nachbarn, der mir gleich sagt:
"Ja, das ist mein Fahrzeug und dieses
Schreiben erhielt ich ebenfalls vor einigen Wochen,
machte aber vom
Aussageverweigerungsrecht
gebrauch, da es sich bei der Fahrerin
um eine Verwandte handelt."
Danach hörte er nach eigener Aussage
nichts mehr vom Ordnungsamt.
Meine Frage nach der Merkwürdigkeit,
wie das Ordnungsamt darauf kommen könnte,
dass ich den Wagen fuhr,
bleibt unbeantwortet.
Am Montag rufe ich also gleich beim
Ordnungsamt an und frage hier,
was es mit diesem Schreiben auf sich
hat.
Man erklärt mir, dass ein Ermittlungsdienst vor Ort war, der
entschieden hätte,
dass ich die Fahrerin des Fahrzeugs sein musste,
daraufhin hätte man das „Blitzbild“
(schwarz – weiss
verwackelt und dennoch gut erkennbar,
dass es sich um eine Person mit
sehr hellen, kinnlangen Haaren handelt)
mit meinen gespeicherten
Personalausweisbildern verglichen und dabei festgestellt,
dass es
sich eindeutig um die Fahrerin handelt.
(Nebenbei bemerkt, meine
Haare sind lang und dunkel, und auch sonst ist eine Ähnlichkeit
sowohl mir, als auch allen Menschen, denen ich dieses Bild bisher
zeigte NICHT aufgefallen).
Ich frage nun also nach, wie wir weiter
verfahren und man sagt mir,
ich sei in der Beweispflicht und müsse
damit nachweisen,
dass ich diesen Wagen nicht gefahren sei,
persönlich vorstellig werden um zu überprüfen,
ob es sich
tatsächlich um eine Verwechslung handeln könnte.
Tue ich das nicht
innerhalb einer Woche, werde ein Bußgeldverfahren gegen mich
eingeleitet.
Paradoxerweise erklärt man mir auf
meine Frage, nach den Namen der ermittelnden Personen,
das man in
diesem Fall aus DATENSCHUTZRECHTLICHEN Gründen keine weiteren
Angaben machen dürfe.
Ich frage mich nun, ob wir uns
tatsächlich über die Bespitzelung der NSA aufregen,
wenn derartige
Verdächtigungen und massiver Datenmissbrauch offensichtlich an der
Tagesordnung sind, in Städten und Kommunen in diesem Land!?
Darüber hinaus frage ich mich, ob es wirklich nötig ist aufgrund einer Strafe wg. überhöhter
Geschwindigkeit in Höhe von 25 € einen derartigen Beamtenapparat
in Bewegung zu setzen, wo doch die Stadt Mülheim an der Ruhr, wie
viele andere Städte auch, hoch verschuldet ist und weiter frage ich
mich, was mir wohl als nächstes völlig haltlos vorgeworfen wird.
Ob ich tatsächlich Lust habe, dort
vorstellig zu werden, oder lieber juristische Hilfe in Anspruch nehme
überlege ich noch, auch ob eine solche WILLKÜR möglicherweise von
öffentlichem Interesse sein könnte.
Hier hat auch mein Humor Grenzen!